„Alternative Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, da sie eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen, so die SPD".
Deswegen konnte die SPD-Bundestagsfraktion innerhalb der parlamentarischen Beratungen erreichen, dass die Energiesteuerbegünstigung über das Jahr 2018 hinaus verlängert wird."
Quelle: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/autogas-energiesteuerbeguenstigung-verlaengert
Die mit Stand 31.05.17 veröffentlichte Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion gibt nun endlich Gewissheit über die Weiterführung der energiesteuerlichen Begünstigungen für Autogas in Deutschland.
Bereits in 2013 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Steuervergünstigung für Autogas und Erdgas verlängert wird. Unterschrieben u.a. von Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel. Das Finanzministerium entschloss sich jedoch dann im Januar 2017 - trotz aller Versprechen - dazu den Gesetzesvorschlag nicht weiter voranzutreiben und die Energiesteuerbegünstigung auslaufen zu lassen.
Erst auf Initiative der Umweltministerin des Landes Thüringen, Anja Siegesmund, hatte sich dann der Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingeschaltet und so daran mitgewirkt, dass „Energiesteuer- und Stromsteuergesetz“ positiv zu verabschieden.
Autogas bleibt neben Erdgas der günstigste alternative Kraftstoff und wird bis Ende 2022 steuerlich begünstigt.
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